Geburt

Ansprechpartner:

Standesamt
Geburt

 

Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Tel.: 09 61 / 81 - 34 02 (Geburten A - K)
Tel.: 09 61 / 81 - 34 03 (Geburten L - Z)
E-Mail: standesamt@weiden.de

 

Allgemeines
Das Standesamt Weiden i.d.OPf. ist zuständig für die Beurkundung der Geburt von neugeborenen Kindern, die in Weiden zur Welt kommen.

Geburt im Klinikum Weiden i.d.OPf.:
Nach der Geburt zeigen Sie als Eltern die Geburt Ihres Kindes bei der Aufnahme im Klinikum an. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. (Bitte verlassen Sie das Klinikum nicht, bevor Sie die Geburtsanzeige aufgegeben haben.)
Bei der Anzeige der Geburt machen Sie auch Angaben zum Namen Ihres Kindes. Bitte achten Sie darauf, die gewünschten Namen für Ihr Kind bereits im Klinikum vollständig anzugeben. Die Namen für Ihr Kind können nach der Beurkundung durch das Standesamt grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Insbesondere kann der Name des Patens/der Patin NICHT nachträglich als 2. Vorname ergänzt werden.

Alle zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen müssen bereits im Klinikum im Rahmen der Geburtsanzeige abgegeben werden. Das Klinikum leitet die Geburtsanzeige mit den notwendigen Unterlagen an das Standesamt Weiden i.d.OPf. weiter.

Erforderliche Unterlagen, die im Original im Klinikum vorzulegen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • bei Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich der Aufenthaltstitel
  • aktuelle Geburtsurkunde der Eltern
  • bei verheirateten Eltern: Heiratsurkunde
  • bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung, falls vorhanden
  • ist die Mutter geschieden: Heiratsurkunde der Vorehe und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei eingebürgerten Eltern: Einbürgerungsurkunde und ggf. Namensbescheinigung
  • bei Spätaussiedlern: Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein und Namensbescheinigung

Ausländische Urkunden/Urteile sind grundsätzlich zusammen mit einer deutschen Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten und anerkannten Übersetzers vorzulegen. (Selbst angefertigte Übersetzungen sind nicht ausreichend.)

In Einzelfällen wird die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Das Standesamt setzt sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung. (Bitte geben Sie daher im Klinikum eine Telefonnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind.)

Erhalt der Geburtsurkunden Ihres Kindes:
Die fertigen Geburtsurkunden ihre Kindes werden nach Fertigstellung per Post an Sie verschickt. Bitte denken Sie daran, die erforderlichen Gebühren vorab zu überweisen, da die Urkunden erst nach Zahlungseingang verschickt werden können.

Falls Sie die Geburtsurkunden persönlich im Standesamt abholen möchten, geben Sie dies bitte zwingend bei der Geburtsanzeige im Klinikum an. Das Standesamt wird sich dann nach Fertigstellung der Urkunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Abholung und Bezahlung der Geburtsurkunden zu vereinbaren. (Eine vorherige Überweisung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.)

Bei nicht verheirateten Eltern oder bei verheirateten Eltern mit getrennter Namensführung kann die Vorsprache beider Elternteile zur Namensbestimmung mit anschließender Urkundenaushändigung erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie jedoch vom Standesamt Weiden i.d.OPf. entsprechend telefonisch informiert, auch bzgl. der Terminvereinbarung (vorherige Anfragen Ihrerseits sind nicht erforderlich).

Welche Geburtsurkunden erhalten Sie für Ihr Kind?
Standardmäßig erhalten Sie zwei zahlungspflichtige Original-Geburtsurkunden zu Ihrer persönlichen Verwendung sowie drei kostenfreie Urkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld (zur Vorlage bei der Krankenkasse der Mutter).

Den Bedarf weiterer zahlungspflichtiger Geburtsurkunden teilen Sie bitte bei der Geburtsanzeige im Klinikum mit.

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