Untere Naturschutzbehörde

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Natur-, Landschafts- und Artenschutz

 

Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.62
Telefon: 09 61 / 81 - 31 08
Telefax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de

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Tel.: 09 61 / 81 - 31 01
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
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Hinweis: Das Umweltamt ist über einen externen Eingang Ecke Dr.-Pfleger-Straße / Weigelstraße zu erreichen.

Baumschutz

Der Stadtrat von Weiden i.d.OPf. hat 1993 beschlossen, den Baumbestand im innerstädtischen Bereich durch eine Baumschutzverordnung zu schützen. Ausnahmen nach der Verordnung erteilt das Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf. auf schriftlichen Antrag. Die Erlaubnis zum Fällen geschützter Bäume ist kostenpflichtig und kann mit Auflagen verbunden werden.

Welche Bäume sind geschützt?

  • Geschützt sind Bäume, die innerhalb der bebauten Ortsteile der Stadt wachsen.
  • Geschützt sind Bäume, die in 1 Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern haben und mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mehr als 50 Zentimeter aufweist.
  • Geschützt sind sämtliche Laubbäume und die bei uns heimischen Nadelbäume, wie Rotfichte, Waldkiefer, Wacholder, Eibe und Weißtanne.
  • Nicht geschützt sind Obstbäume (mit Ausnahme Walnussbaum und Esskastanien) und Gehölze aus Gärtnereien oder Baumschulen und Bäume auf bebauten Grundstücken mit weniger als 300 m² Fläche.

Warum ist es wichtig Bäume zu schützen?

  • Bäume sind Sauerstoffkraftwerke.
    Eine 100jährige Buche kann an einem Sommertag der Umgebungsluft über 9.000 Liter Kohlendioxid entziehen und dafür auch die gleiche Menge an Sauerstoff freisetzen. Das deckt den täglichen Sauerstoffbedarf von etwa 20 Menschen!
  • Bäume sind Klimaanlagen.
    Durch Transpiration an den Blättern wird unter Bäumen die Luftfeuchtigkeit erhöht und die Lufttemperatur gesenkt. Zusammen mit der Schattenwirkung seiner Krone kann ein Baum so die direkte Umgebungstemperatur an heißen Tagen um bis zu 6° C senken.
  • Bäume sind Staubfilter.
    Staubpartikel schlagen sich auf den Blättern oder Nadeln nieder und werden beim nächsten Regen zum Boden abgewaschen. Ein Großbaum kann auf diese Weise bis zu einer Tonne Staub pro Jahr aus der Stadtluft filtern.
  • Bäume sind Wasserspeicher.
    Regenwasser wird an den Blättern und am Stamm der Bäume zurückgehalten. Nach dem Versickern im Boden wird der Niederschlag im Wurzelraum gespeichert. Über Feinwurzeln nimmt der Baum einen Teil des Wassers auf und transportiert es zu den Blättern, wo es verdunstet und so dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.
  • Bäume sind Lebensraum.
    Bäume stellen eigene Biotope dar. So können an den bei uns heimischen Eichen bis zu 420 verschiedene Insektenarten und bis zu 28 Vogelarten leben. Zudem besitzen Bäume seit jeher besondere Anziehung auf Menschen. Früher wurde Bäumen der Sitz von Schutzgeistern zugeordnet, im Schatten der Laubkronen wurde Versammlung oder Gerichtsbarkeit abgehalten und an die Stämme der Dorflinden wurden Tanzböden gezimmert und Volksfeste gefeiert. Auch heute noch bilden große Bäume besondere Punkte im Stadtbild: Sie markieren Ruheoasen und Treffpunkte, beleben und beruhigen Plätze, Spiel- und Parkanlagen und erhöhen dadurch massiv die Lebensqualität der Stadtbewohner.

Aus diesen Gründen wird deutlich, dass die Stadtbäume wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl wahrnehmen und der Besitz solcher schützenswerter Bäume auch eine Verpflichtung darstellt.

Artenschutz in Weiden

Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen nimmt stetig zu. Dabei sind viele Tier- und Pflanzenarten weltweit durch Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch menschlichen Zugriff (Naturentnahme) in ihren Beständen gefährdet. Die Haltung und der Handel besonders geschützter Tiere und Pflanzen unterliegen deshalb umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen. So wird versucht, die Vermarktung zu kontrollieren.

Zuständige Behörde für die Umsetzung des Artenschutzrechts im Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. ist die Untere Naturschutzbehörde.

Informieren Sie sich bitte vor dem Kauf eines Tieres, ob es sich um eine besonders oder streng geschützte Art handelt und welche Papiere oder Bescheinigungen Sie für Kauf und Haltung benötigen. Kaufen Sie ihr Tier nur bei vertrauenswürdigen Züchtern oder Tierhandlungen. Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, ob es sich bei Ihrem Tier um eine geschützte Art handelt, muss Ihnen Ihr Händler darüber Auskunft geben können. Auch in der Datenbank des Bundesamtes für den Naturschutz (BfN) unter www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) ist der Schutzstatus abrufbar. Ebenso können Sie sich natürlich an die Naturschutzbehörde wenden, bei der Sie Ihr neues Tier ggf. später anmelden müssen. Die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes finden Sie hier, Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: umwelt@weiden.de

Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige Informationen zur Melde- und Nachweispflicht, die bei der Anschaffung und Haltung exotischer und einheimischer besonders geschützter Arten zu beachten sind. Bitte beachten Sie unsere Hinweise:

Für Ihre Anmeldung stehen Ihnen folgende Formulare zum Download zur Verfügung:

Außerdem bieten wir Ihnen folgende Links zur Ihrer weiteren Information an:

Wildtiere

Verschiedene Wildtiere teilen ihren Lebensraum mit den Menschen in den Siedlungen. Da es dabei immer wieder zu Missverständnissen und Problemen kommt, anbei ein paar Informationen:

Naturraum und Landschaft

Weiden i.d.OPf. liegt an der Schnittstelle der Naturräume "Oberpfälzer Hügelland" und "Vorderer Oberpfälzer Wald". Im Stadtgebiet werden diese überregionalen Natureinheiten durch die weitläufigen Waldgebiete "Manteler Forst/Altenstädter Wald" und "Fischerberg" vertreten. Das Landschaftsbild ist durch die Tallandschaft der Waldnaab geprägt, eingebettet zwischen die kiefernbestandenen Hügelketten des Oberpfälzer Bruchschollenlandes (dem sogen. Deckgebirge) im Westen und die schroffe Formenvielfalt des uralten kristallinen Grundgebirges im Osten. Der Auenbereich der Naab erstreckt sich als natürlicher Grünzug von Nord nach Süd durch das gesamte Stadtgebiet und dient den Weidener Bürgern als natürliche Frischluftschneise und den jährlich in der Altstadt brütenden Weißstörchen als Nahrungsgebiet.

Schutzgebiete

Im Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. gibt es

  • 8 Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG),
  • 29 Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG),
  • 11 geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG).

Das gesamte Stadtgebiet liegt im Naturpark "Nördlicher Oberpfälzer Wald".

Übersichtskarte zu den Schutzgebieten in Weiden ...

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